Umnutzung des Gottesdienstraumes von St. Martin

Mit dem neuen Kinderbildungsgesetz sind auch die Kindertageseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft angehalten, Plätze für unter dreijährige Kinder vorzuhalten. Die Kindertageseinrichtung St. Martin soll ab dem Kindergartenjahr 2009 13 unter Dreijährigen Plätze vorhalten. Dazu muss der Kindergarten bestimmte bauliche Auflagen erfüllen u. a. Gruppennebenräume, Ruheräume und gesonderte sanitäre Anlagen sowie bestimmte Spielbereiche bieten. Nachdem der Bischof von Münster, Dr. Felix Genn, und der Generalvikar einer Nachnutzung des Kirchenraumes von St. Martin zugestimmt haben, wird der Verwaltungsausschuss der Pfarrei Liebfrauen offiziell den Antrag auf Umnutzung des Kirchenraumes zugunsten der Kindertageseinrichtung St. Martin stellen, das heißt, dass der Gottesdienstraum auf Dauer aufgehoben und nicht mehr für Gottesdienste zur Verfügung stehen wird.
So bedauerlich dieser Schritt insbesondere für jene Gottesdienstbesucher ist, die bisher wöchentlich an der Messfeier am Donnerstagabend teilgenommen haben, so sehr muss man doch die Vorteile dieser Umnutzung im Blick behalten:


1.) Rein äußerlich wird der Kirchenbau erhalten und präsent bleiben. Sowohl das Kreuz als auch die Fenster verbleiben an Ort und Stelle und auch im Inneren werden keine schwerwiegenden Baumaßnahmen nötig sein, sodass, wenn die Kinderzahl langfristig gesehen rückläufig sein sollte, über einen Rückbau nachgedacht werden kann.


2.) Entscheidender aber ist, dass auf diese Weise alle anderen Räume, die für das Gemeindeleben von grundlegender Bedeutung sind, erhalten werden können. Sowohl der Mehrzweckraum als auch die Kinder- und Jugendräume als auch die Bücherei bleiben für die Gruppen wie bisher nutzbar. Das wäre ohne eine Umnutzung des Kirchenraumes nicht möglich. Die Alternative wäre angesichts der Vielzahl von kirchlichen Gebäudeflächen, die die Pfarrei Liebfrauen nach der Fusion ihr eigen nennt, nur ein Abriss des gesamten Gemeindezentrums. Erst mit dem Bischofswechsel ist die Nachnutzung des Kirchenraumes als Kindergarten möglich geworden, vorher war eine Nachnutzung welcher Art auch immer, gar nicht vorgesehen. Insofern können wir nur froh darüber sein, dass wir durch die Nutzung als Kindergarten die gesamten anderen Räumlichkeiten ihrem bisherigen Zweck und damit einem vielfältigen Gruppenleben erhalten können.


3.) Schließlich und endlich ist die Nachnutzuung des Kirchenraumes zugunsten unseres kirchlichen Kindergartens wahrlich nicht der schlechteste aller denkbaren Nachnutzungszwecke. Der Gottesdienstraum St. Martin wird nicht zur Disco, nicht zum Restaurant und nicht zur Muckibude umgebaut, sondern wird nicht zuletzt der religionspädagogischen Erziehung unserer Kinder dienen.


Alle Steneraner, die bisher in großer Regelmäßigkeit zur Messfeier am Donnerstagabend gekommen sind, sind demnächst herzlich eingeladen, an der Messfeier zur selben Zeit in der nahegelegenen Krankenhauskapelle St. Agnes teilzunehmen. Nach Rücksprache mit Pater Berger besteht in dieser Messfeier auch die Möglichkeit, Intentionen, Sechswochen- oder Jahresgedächtnisse anzunehmen. Insofern ist auch für diese Anlässe eine nahegelegene Ausweichmöglichkeit gegeben. Über die Schulgottesdienste der Liebfrauenschule wird man in Rücksprache mit der Schule gewiss eine Lösung finden. Die aramäischen Christen und die katholische kroatische Gemeinde, die ebenfalls unter dem Dach von St. Martin ihre Gottesdienste feiern, kann zu diesem Zweck die Herz-Jesu-Kirche an jenen beiden Sonntagen zur Verfügung gestellt werden, an denen die Pfarrei Liebfrauen nicht selbst ihre Messen feiert. Damit wird auch die Herz-Jesu-Kirche an jedem Wochenende sehr gut ausgelastet sein. Wir bitten herzlich um Verständnis für diese Entscheidung. Im Rahmen des ökumenischen Gemeindefestes stehen Pfarrer Dr. Winterkamp und die Mitglieder des Verwaltungsausschusses gerne für aktuelle und kurzfristige Fragen zu dieser Thematik zur Verfügung.

Verwaltungsausschuss Pfarrei Liebfrauen,

Pfarrer Dr. Klaus Winterkamp

Veröffentlicht: 25.06.2009



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