Neue Grabformen auf dem Friedhof in Barlo

Neue Friedhofssatzung und Friedhofsgebührenordnung

Die Begräbniskultur befindet sich im Wandel. Neben der für viele üblichen Erdbestattung (Sarg) nehmen Urnenbestattungen zum Beispiel zu. Dem möchten auch wir als Pfarrei Liebfrauen Rechnung tragen. So haben der Kirchenvorstand und der Friedhofsausschuss in den letzten zwei Jahren daran gearbeitet, auf dem Friedhof in Barlo neue Grabformen zu entwickeln wie z. B. Urnenwahlgrab, Urnengemeinschaftsgrab, Rasenwahlgrab oder pflegefreies Grab. Infolge dieser neuen Grabformen ist auch eine Überarbeitung der Friedhofssatzung sowie der Friedhofsgebührenordnung notwendig geworden.

Der Kirchenvorstand der Kath. Kirchengemeinde Liebfrauen, Bocholt, hat eine neue Friedhofsatzung und Friedhofsgebührenordnung für den kirchlichen Friedhof in Bocholt-Barlo erlassen.
Die kirchenaufsichtliche Genehmigung wurde am 19.08.2026 ausgesprochen. Die staatsaufsichtliche Genehmigung ist aufgrund der Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 13.04.2000 – Az. 48.4.2 (Friedhofsgebühren) ebenfalls erteilt. Die Friedhofsatzung und Friedhofsgebührenordnung treten am 01.10.2026, nach ihrer Veröffentlichung, in Kraft.
Die Friedhofsatzung und Friedhofsgebührenordnung liegen ab dem 09.09.2026 zur Einsichtnahme im Pfarrbüro der Kirchengemeinde, Wesemannstraße 11, 46397 Bocholt, öffentlich aus. Ferner sind die Ordnungen auf der Homepage der Kirchengemeinde unter www.liebfrauen.de sowie am Schaukasten der Kirche St. Helena, Barlo, einzusehen.

Bocholt, 09.09.2026
Für die Kath. Kirchengemeinde Liebfrauen, Bocholt
Der Kirchenvorstand
gez. Pfarrer Rafael van Straelen, Vorsitzender
Aktualisiert am 09.09.2026



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