Regelungen zur Feier der Gottesdienste - neue Gottesdienstordnung ab Oktober

Am Montag, 23. August 2021, hat vor dem Hintergrund der ab 20.08.2021 in Kraft getretenen neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und der Empfehlungen des Bistums Münster der Krisenstab unserer Pfarrei Liebfrauen getagt.

Folgende Regelungen gelten nun:

Eine vorherige Anmeldung für die Teilnahme an den Gottesdiensten entfällt, da eine Rückverfolgbarkeit nicht mehr gewährleistet werden muss.
Es besteht freie Platzwahl. Wir bitten jedoch eindringlich, auch in den Sitzbänken auf ausreichend Abstand (1,5 m) zu achten.


Beim Betreten und Verlassen der Kirche ist eine medizinische Maske (OP- oder FFP2-Maske) zu tragen.  Die Hände sind zu desinfizieren.

Am Sitzplatz kann die Maske abgenommen werden. Für den Gesang im Gottesdienst (für das Mitsingen der Lieder) ist die Maske zu tragen.

Die Kommunion wird wieder ausgeteilt. Für den Kommuniongang ist das Tragen einer Maske verpflichtend und auch ein ausreichender Abstand einzuhalten.
 
Die Gottesdienste in der Kapelle des St. Agnes-Hospitals und in der Agneskapelle des Diepenbrockstiftes finden statt, sind aber nicht öffentlich.

Taufen, Begräbnisse und Trauungen finden in der gewünschten Form statt, soweit es die Corona bedingten Regelungen zulassen.

Ab dem 1. Oktober 2021 gilt eine erweiterte Gottesdienstordnung. Diese wurde im Krisenstab, Pastoralteam und Pfarreirat beraten und vom Pfarreirat beschlossen. Im ersten Lockdown waren alle öffentlichen Gottesdienste nicht möglich. Ab Mai letzten Jahres wurde ein Teil der Gottesdienste in unserer Pfarrei wieder aufgenommen; nicht alle, da die Vor- und Nachbereitungen entsprechend Zeit beanspruchten. Nun ermöglichen die aktuelle Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und die Bestimmungen des Bistums Münster eine Feier der Gottesdienste mit weniger Auflagen. Zugleich gab es von Gemeindemitgliedern immer wieder Nachfragen nach der einen oder anderen Gottesdienstzeit, wie sie vor Beginn der Corona-Pandemie bestand. Die Corona-Pandemie hat die Verantwortlichen aber auch gelehrt, dass ein „Alles so wie vorher“ auch nicht mehr passt. Ab dem 1. Oktober gilt folgende Gottesdienstordnung in Liebfrauen Bocholt:

Sonntags:
Vorabend:

17:00 Uhr Hl. Kreuz-Kirche
17:00 Uhr St. Helena-Kirche
18:30 Uhr Liebfrauen (auch im Livestream unter www.liebfrauen.de/live)
18:30 Uhr Krankenhauskapelle (nicht öffentlich)
Am Sonntag:
9:00 Uhr St. Paul-Kirche
10:00 Uhr Liebfrauenkirche
10:30 Uhr St. Paul-Kirche
11:30 Uhr Liebfrauenkirche
18:00 Uhr Liebfrauenkirche

Wochentags:
montags, 18:30 Uhr Liebfrauenkirche
dienstags, 9:30 Uhr Liebfrauenkirche
dienstags, 18:30 Uhr Hl. Kreuz-Kirche
mittwochs, 18:30 Uhr St. Helena-Kirche
donnerstags, 10:30 Uhr Agneskapelle
(nicht öffentlich)
montags bis donnerstags, jeweils 18:30 Uhr Krankenhauskapelle (nicht öffentlich)
1. Freitag im Monat, (Herz Jesu-Freitag), 18:30 Uhr Liebfrauenkirche

Zu diesen Gottesdiensten kommen Taufen, Trauungen, Gedenkmessen aus Anlass von Begräbnissen, die regelmäßigen Schul- und Gruppengottesdienste (wie Kolping, Senioren, kfd) und die Gottesdienste in den Seniorenwohnheimen hinzu.



Vorschaubild: ©Pixabay
Veröffentlicht: 24.08.2021



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