Sonntagsgruß

Im Mai wird das Grundgesetz und damit die Bundesrepublik 70 Jahre alt.
Dazu können Hörerinnen und Hörer sich z.Zt. beim Deutschlandfunk melden und angeben, welcher Artikel für sie besonders wichtig ist. Als ich 1982 den Kriegsdienst verweigert habe, konnte ich mich auf Art. 4. Abs.3 berufen, nach dem niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden darf. Ich habe mich bei der Umfrage aber für Art. 102 entschieden, der lautet: Die Todesstrafe ist abgeschafft. Nachdem unter den Nazis mehr als 16000 Menschen durch „ordentliche“ Gerichte zum Tode verurteilt und hingerichtet wurden, setzte sich im parlamentarischen Rat die Erkenntnis durch, dass diese Strafe abgeschafft werden muss. Damit gehörte die Bundesrepublik zu den ersten Staaten weltweit, die diese Strafe laut Verfassung geächtet haben. Selbst im Vatikanstaat bestand sie noch bis 1969 und wurde „erst“ durch Papst Paul VI. abgeschafft.
Mir persönlich hat sich nie erschlossen, wie Christen für die Todesstrafe votieren bzw. sie verteidigen können.  Zu meiner Genugtuung sieht das die Katholische Kirche mittlerweile auch so und hat sie 2018  für unzulässig erklärt und den Katechismus entsprechend geändert. Ich wünsche mir, dass sich diese Erkenntnis auch irgendwann in den Staaten der Erde durchsetzen wird, die die Todesstrafe immer noch vollstrecken.
Mit diesem Wunsch, der hoffentlich kein frommer bleiben wird, grüßt Sie herzlich
Klaus Brücks, Pastoralreferent
 
Veröffentlicht: 08.02.2019



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