Trauungen

Heiraten können Sie nach terminlicher Absprache mit dem Pfarrbüro in allen Kirchen unserer Pfarrei, wobei samstags der letztmögliche Termin um 15.00 Uhr ist (mit Ausnahme jener Kirche, in der gerade die Taufe stattfindet).

Vor dem Trauungsgottesdienst sind aber noch einige andere Dinge zu erledigen und zu beachten.

Rechtzeitig sollte die Trauung vom Brautpaar persönlich (mindestens aber von einem der beiden Brautleute) im Pfarrbüro, Wesemannstraße 11, angemeldet werden. Dabei werden sofort die wichtigsten Personalien des Brautpaares aufgenommen.

Kirchlich heiraten können Paare, von denen mindestens ein Teil Mitglied der römisch-katholischen Kirche ist und die kirchenrechtlich nicht daran gehindert sind. Ein kirchenrechtliches Hindernis könnte (muss aber nicht!) zum Beispiel eine eventuelle „Vorehe“ sein. Daher werden die Brautleute direkt bei der Anmeldung auch danach gefragt, ob sie schon einmal geheiratet haben – sei es standesamtlich oder in einer anderen Form. Manchmal ist diese Frage gerade im Hinblick auf einen nichtkatholischen Ehepartner entscheidend, da die Möglichkeit zu einer kirchlichen Trauung dann auch von der Gültigkeit etwaiger Vorehen des nichtkatholischen Partners abhängt.

Ist einer der beiden Brautleute aus der Kirche ausgetreten, ist das nicht unbedingt ein Hindernis für eine kirchliche Trauung. Es ist auch nicht nötig, „nur“ einer kirchlichen Trauung wegen wieder in die Kirche einzutreten. Natürlich freuen wir uns über jeden, der nach einem Kirchenaustritt wieder in die kirchliche Gemeinschaft aufgenommen werden möchte. Der Schritt zurück in die Kirche sollte jedoch aus innerer (Glaubens-) Überzeugung erfolgen und nicht allein des Partners und seines Wunsches nach einer kirchlichen Hochzeit (oder den Vorstellungen seiner Familie) wegen. Dementsprechend sieht das offizielle Trauungsbuch der Kirche auch Trauungsgottesdienste eines katholischen Christen mit einem nicht an Gott glaubenden Partner vor, deren Texte und Gebete der Situation eines solchen Brautpaares angepasst sind. In der Regel erfolgt eine solche Trauung innerhalb eines Wortgottesdienstes.

Überhaupt sind die Formen der Trauungsfeier vielgestaltig. Neben der Trauung innerhalb eines Wortgottesdienstes – die grundsätzlich von jedem Brautpaar gewählt werden kann – gibt es die Trauung in der Messfeier. Für konfessionsverschiedene Paare (Katholiken und evangelische, orthodoxe, altkatholische, anglikanische oder einige freikirchliche Christen) bietet sich die „gemeinsame kirchliche Trauung eines konfessionsverschiedenen Paares“ an, die ebenfalls in der Regel innerhalb eines Wortgottesdienstes erfolgt. Für ein katholisch-evangelisches Paar kann die Trauung entweder nur nach dem katholischen oder nur nach dem evangelischen Ritus vollzogen werden. Ausschlaggebend dafür ist die Wahl der Kirche: Findet die Trauung in einer katholischen Kirche statt, erfolgt sie nach dem katholischen Ritus, findet sie in einer evangelischen Kirche statt, erfolgt sie nach dem evangelischen Ritus. Beide Kirchen haben geregelt, unter welchen Voraussetzungen die jeweilige Trauungsform gegenseitig als gültig anerkannt wird. Der katholische Christ unterliegt grundsätzlich einer Formpflicht, d. h. die Ehe muss vor einem zuständigen katholischen Priester und zwei Zeugen geschlossen werden. Von dieser Form kann allerdings befreit werden – wenn die Ehe zum Beispiel in einer evangelischen Kirche vor einem evangelischen Pfarrer allein oder auf dem Standesamt geschlossen werden soll. Dazu muss der zuständige katholische Seelsorger beim Bischöflichen Generalvikariat eine Befreiung von der Formpflicht erbitten, so dass die Ehe gültig geschlossen werden kann. Auf besonderen Wunsch des Brautpaares können natürlich sowohl der katholische als auch der evangelische Seelsorger an einer Trauung beteiligt sein – egal ob in einer katholischen oder evangelischen Kirche. Übrigens ist auch die Trauung mit einem Partner, der an Gott glaubt, jedoch keiner christlichen Konfession angehört – z. B. mit einem jüdischen oder muslimischen Partner – im offiziellen Trauungsbuch der katholischen Kirche vorgesehen. Wenn die Brautleute bereits Eltern sind und den Wunsch nach der Taufe ihrer Kinder/ihres Kindes haben, ist es selbstverständlich auch möglich, diese im Trauungsgottesdienst zu integrieren.

In jedem Fall kommt es vorher zur Aufnahme des sogenannten Ehevorbereitungsprotokolls. Dazu wendet sich der für die Trauung verantwortliche katholische Priester an das Brautpaar und macht mit ihnen rechtzeitig vor der Trauung (ca. acht bis zehn Wochen vorher) einen Gesprächstermin aus, in dessen Verlauf alle für die rechtliche Gültigkeit der Trauung relevanten Fragen besprochen werden.

Der für die Trauung verantwortliche und zuständige Priester ist zunächst der Pfarrer, in dessen Pfarrei das Brautpaar seinen ersten Wohnsitz hat. Ein Paar, das nicht in der Pfarrei Liebfrauen wohnt, aber dort aus begründeten Motiven heiraten möchte, muss daher zuvor mit dem Pfarramt seiner Wohnsitzpfarrei Kontakt aufnehmen. Der Wohnsitzpfarrer kann die Aufnahme des Ehevorbereitungsprotokolls und die Trauung selbst an die Seelsorger der Pfarrei Liebfrauen delegieren.

Spätestens zur Aufnahme des Ehevorbereitungsprotokolls ist von den katholischen Partnern eine Taufbescheinigung vorzulegen, die beim jeweiligen Taufpfarramt zu erbitten ist. Sie soll nicht eher als sechs Monate vor der Trauung ausgestellt werden. Bei einem evangelischen Christen genügen die Taufdaten und eine Mitgliedsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde. Sowohl Tauf- als auch Mitgliedsbescheinigung können problemlos per Anruf beim jeweiligen Tauf- bzw. Wohnsitzpfarramt beantragt werden. Für Katholiken, die in der (fusionierten) Pfarrei Liebfrauen getauft wurden und hier heiraten, erfolgt die Ausstellung der Taufbescheinigung automatisch durch das Pfarrbüro.

Sind die rechtlichen Fragen geklärt, bespricht der für die jeweilige Trauung verantwortliche Seelsorger zusammen mit dem Brautpaar (und nicht mit Verwandten oder Freunden des Brautpaares) auch die Form und Gestalt des Trauungsgottesdienstes. Paare, die schon seit Jahren nur noch selten gottesdienstliche Erfahrung haben, sollten sich und ihren Gästen zuliebe gut überlegen, welche der erwähnten Gottesdienstformen anlässlich einer Trauung sie wählen. Dabei sollten nicht zunächst die Wünsche der Verwandten, zeitliche Probleme oder sonstige organisatorische Fragen als Kriterien dienen, sondern realistisch und ehrlich die eigene Glaubens- und Gottesdienstpraxis den Ausschlag geben.

Nicht selten spielt die Frage nach dem Einzug für viele Brautpaare eine entscheidende Rolle. Die offiziell vorgesehene und obendrein ideale Form ist der gemeinsame Einzug des Brautpaares – mit oder ohne „Blumen-„ und „Kerzenkindern“ –, das vom Priester am Eingang der Kirche begrüßt wird. Diese Form entspricht ohnehin in nahezu allen Fällen auch der Lebenswirklichkeit der Paare, die zumeist schon seit Jahren in einer Wohnung zusammen leben. 

Die Feierlichkeit oder Länge des Trauungsgottesdienstes sind übrigens vollkommen unabhängig von der gewählten Form. Gegenüber der Trauung innerhalb der Messfeier bietet die Trauung im Rahmen eines Wortgottesdienstes eine viel größere Freiheit in der Gestaltung. Die Messfeier liegt in ihrem Ablauf fest, der eingehalten werden muss. Auswahl- und Gestaltungsmöglichkeiten verbleiben dem Brautpaar so oder so reichlich. Das gilt insbesondere für die Auswahl der Lesungen, die Formulierung der Fürbitten, die Liedwünsche oder andere Texte, aber auch für die eigentliche Form der Vermählung innerhalb des Trauungsgottesdienstes. Das Material, das dem Brautpaar bei der Anmeldung der Trauung im Pfarrbüro ausgehändigt wird, eröffnet dazu eine Fülle von Angeboten und Entscheidungshilfen. Erst nach der Festlegung der Form des Trauungsgottesdienstes mit dem verantwortlichen Seelsorger, ist es sinnvoll, in die Detailplanung einzusteigen – das gilt auch für die musikalische Gestaltung.

Immer häufiger wollen Verwandte oder Freunde während des Trauungsgottesdienstes dem Brautpaar mit einem Musikstück eine Freude machen. Weder ist jeder singende Verwandte grundsätzlich ein Ohrenschmaus noch sind alle musikalischen Überraschungen rundum beeindruckend! Daher möchten auch immer mehr Brautpaare die Überraschungsspäße auf der anschließenden Feier – die dafür gewiss der passendere Rahmen ist – schon im Vorfeld „kanalisiert“ wissen – sofern sie solche Spiele überhaupt wünschen. Wenn das aber von Verwandten, Freunden und sonstigen Gästen schon für die anschließende Feier zu respektieren gilt, gilt das umso mehr für den Trauungsgottesdienst, der vom Brautpaar selbst mit dem Seelsorger geplant wird. Er ist nicht der Ort und nicht die Zeit für Überraschungen! Etwaig vorgesehene „musikalische Geschenke“ im Rahmen des Trauungsgottesdienstes sollten also zuvor sowohl mit dem Brautpaar als auch mit den für den Trauungsgottesdienst zuständigen MusikerInnen der Pfarrei, abgesprochen werden, damit sie von vornherein einen für alle Beteiligten angemessenen Platz im Gottesdienstablauf finden.

In dem Zusammenhang noch ein Wort zur Musik. Nicht alle Musik ist für den Gottesdienst geeignet. Natürlich gibt es sehr gute sogenannte „weltliche Musik“, die auch sehr gut in einen Trauungsgottesdienst passt – Bach, Händel, Purcell und viele andere, auch moderne Komponisten bieten dafür genügend Beispiele. Manche Stücke aber – u. a. die sogenannten „Hochzeitsmärsche“ von Wagner oder Mendelssohn Bartholdy, manchmal auch Musik die für das Brautpaar, seine Lebens- und Liebesgeschichte von großer Bedeutung geworden sind („unser Lied“) – widersprechen u. U. nicht nur dem Charakter eines Kirchenraumes und eines Gottesdienstes, sondern zuweilen auch dem im Trauungsgottesdienst abgegebenen Versprechen vorbehaltloser Liebe, von Treue und Unauflöslichkeit sowie der Bedeutung der Ehe als Zeichen und Werkzeug der Liebe Gottes zu uns Menschen. Daher ist die Auswahl der Musikstücke ebenfalls mit der zuständigen Musikerin zu besprechen. Frau Abshoff wie Frau Hebing stehen im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses für Trauungsgottesdienste selbstverständlich kostenlos zu Verfügung. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir eine Gebühr von 50 € erheben, wenn besondere musikalische Darbietungen während des Trauungsgottesdienstes im Vorfeld Extraproben erfordern und so zu einem erhöhten Stundenaufwand führen.




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