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Taufen

Wenn Sie ihr Kind taufen lassen möchten, nehmen Sie bitte zuerst Kontakt mit dem Pfarrbüro auf. Dort erfahren Sie, an welchen Terminen in den einzelnen Kirchen getauft wird und welche Termine noch frei sind. Taufen sind generell um 15.00 Uhr in folgendem Turnus:

1. Samstag im Monat – Taufe in der St. Helena-Kirche, Barlo
2. Samstag im Monat – Taufe in der Liebfrauenkirche
3. Samstag im Monat – Taufe in der Hl. Kreuz-Kirche
4. Samstag im Monat – Taufe in der Herz-Jesu-Kirche


Anmeldungen zur Taufe müssen bis ca. 4 Wochen vor dem Tauftermin persönlich durch die Eltern im Pfarrbüro erfolgen. Bringen Sie zur Anmeldung bitte das Familienstammbuch, oder wenn nicht vorhanden, die Geburtsurkunde des Täuflings mit.  Ebenfalls wird die Bescheinigung für `religiöse Zwecke` benötigt, die Ihnen am Standesamt mit der Geburtsurkunde ausgehändigt wird.
Ca. vierzehn Tage vor der Taufe werden die beteiligten Eltern zum Taufgespräch eingeladen, in dessen Verlauf unter anderem der Ablauf der Tauffeier besprochen wird. Wenn die Paten an diesem Gespräch teilnehmen können, sind sie ebenfalls herzlich eingeladen.

Der Taufpate hat bei einer Kindertaufe die Aufgabe, den Täufling gemeinsam mit den Eltern zur Taufe zu bringen und mitzuhelfen, den Täufling im katholischen Glauben zu erziehen. Es können zwei Paten bzw. Patinnen gewählt werden. Die Taufpaten müssen katholisch, sollten wenigstens 16 Jahre alt und nicht aus der Kirche ausgetreten sein. Dies muss durch einen
Patenschein bzw. eine Mitgliedsbescheinigung nachgewiesen werden, den die Taufpaten in ihrer Wohnortpfarrei erhalten. Das Dokument muss spätestens eine Woche vor dem Tauftermin im Pfarrbüro vorliegen.


Die Taufpatenschaft entsteht dadurch, dass der Taufpate bei der Taufe anwesend  ist und verspricht, sich um eine katholische Erziehung des Täuflings zu bemühen. Eine spätere Streichung und Ersetzung des Taufpaten ist daher nicht möglich.
Befürchtungen, dass Vormundschaftsgerichte bei einem eventuellen Tod der Eltern einer bestimmten Person allein deshalb Rechte an Kindern einräumen, weil sie den Titel „Pate“
beanspruchen kann, sind gegenstandslos.
Orthodoxe Christen können als Taufpaten zugelassen werden, aber nur zusammen mit einem
katholischen Paten.
Nicht katholische Christen können nicht als Taufpaten, wohl aber als christliche Taufzeugen zugelassen werden, allerdings nur zusammen mit einem katholischen Paten. Die Zulassung nichtkatholischer Christen ohne einen katholischen Paten ist nicht erlaubt.

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